Aus den Kindertagesstätten

 Stellenausschreibung Kita Nordheim/Rhön

Die Evang.-luth. Kindertagesstätte in 97647 in Nordheim/ Rhön   
sucht ab sofort Erzieher*in (m/w/d) und
einen/eine Kinderpfleger*in (m/w/d)
in Teilzeit oder Vollzeit für den Bereich Kindergarten.
 


St. Martinszüge in Sondheim und Stetten

 

 

Das Leitbild für die Arbeit der Kitas in unserem Dekanat
können Sie hier nachlesen


 Neuer Furhrpark für die Steedemer Zwerge

Schon etwas in die Jahre gekommen und mit vielen Einsätzen im Kita-Gelände auf dem Buckel zeigten sich jüngst die vorhandenen Kinderfahrzeuge in puncto Sicherheit in bedenkenswertem Zustand. Abgefahrenes Reifenprofil, stark beanspruchte Bremsen, kurzum – so wären sie wohl nicht mehr durch den TÜV gekommen.

Abhilfe war schnell gefunden, denn durch das besondere Engagement des Elternbeirats unserer Kita konnten schnell neue Fahrzeuge angeschafft werden. Für unsere Kleinsten lieferte die Firma Landmaschinenbau Fischer in Fladungen sowohl Ersatzteile wie auch einen Anhänger und einen kleinen Bulldog. Zur ganz besonderen Freude der Kinder sponserte die Firma noch zusätzlich zwei große, grüne Bulldogs.
Endlich haben wir nun genügend moderne Fahrzeuge, um über unser wunderschönes Kita-Gelände zu fahren und dieses wie die echten Bauern aus der Rhön zu bewirtschaften.
Herzlichen Dank dafür sagen die „Steedemer Zwerge“ und das ganze Team der Kita Stetten.


 

Informationen zur Kindertagesbetreuung ab 19. Mai 2021

Aus dem Newsletter 424 des Bayerischen Sozialministeriums:

Perspektiven in der Kindertagesbetreuung
 
Stufenweise Anhebung des maßgeblichen Inzidenzwerts auf 165
 
Erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern derzeit stetig.
 
  • Aufgrund dieser positiven Entwicklung soll im Sinne eines stufenweisen Vorgehens zunächst den Kindern, die im September in die Schule kommen (Vorschulkinder) die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 25. Mai 2021 bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zu besuchen. Entscheidend ist, ob eine Schuleinschreibung tatsächlich erfolgt ist....    weiterlesen

 

Informationen zur Kindertagesbetreuung ab 22. Februar 2021

Aus dem Newsletter 393 des Bayerischen Sozialministeriums:
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer
Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreuung und HPT. So müssen die Kinder beispielsweise weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Flankiert wird der Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb durch die Möglichkeit der Reihentestungen
sowie die baldige kostenfreie Zurverfügungstellung von Antigen-Selbsttests für Beschäftigte.
 

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab 16. Dezember 2020

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gilt daher voraussichtlich Folgendes:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt.  Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Anders als im Frühjahr wurde diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt.Das  Ministerium appeliert daher an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Den ganzen Text des Newsletters Nr. 379 des Staatsministeriums können Sie hier nachlesen.

 Aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 14. Dezember 2020

3.11 Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Der Bund ist aufgefordert, die zugesagten zusätzlichen Möglichkeiten, für die Betreuung der Kinder während des Lockdowns bezahlten Urlaub zu nehmen, umgehend zu schaffen. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird gemeinsam mit den einschlägigen Trägern der Kindertageseinrichtungen etc. das Nähere für eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, durch Bekanntmachung regeln…“ (Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-12-2020/ oder https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php ).
Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung zu Ihrer Info

Da es um Kontaktbeschränkungen geht, richtet sich der dringende Appell an Eltern, die Kinder zuhause zu betreuen! Laut Aussagen der Sozialministerin soll Notbetreuung nur in Anspruch genommen werden, wenn es unbedingt erforderlich ist (auf eine Benennung einzelner Berufsgruppen wird verzichtet werden).


 

Infos zur Kita-Betreuung - 30. November

Der 376. Newsletter des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales informiert, dass der Rahmenhygieneplan für Kitas auch über den 30. November 2020 hinaus weitergilt, jedoch die Pflicht zur Vorlage eines Attestes für Kinder entfällt.
Staatsministerin Carolina Trautner wendet sich mit einem Advents-Brief direkt an alle Eltern.
Den Brief können Sie hier lesen oder herunterladen.


 

 

Neue Hygienemaßnahmen in unseren Kitas

 Corona-Ampelsystem wechselt ab 26. Oktober 2020 auf Gelb!

Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen im Landkreis Rhön-Grabfeld setzt das zuständige Gesundheitsamt ab Montag, 26. 10. 2020 die Stufe 2 des Corona-Ampelsystems in Kraft.
Das bedeutet für unsere Kitas folgende Änderungen:

  • Das Personal hat jetzt Maskenpflicht innerhalb der Gebäude. Im Außenbereich muss keine Maske getragen werden.
  • Eltern haben keinen Zutritt zur Gaderobe. Das Bringen und Holen der Kinder wird so geregelt: Im Eingangsbereich kann sich maximal 1 Person mit ihrem/n Kind/ern aufhalten, andere Eltern warten gegebenenfalls mit entsprechendem Mindestabstand im Freien.
  • Eltern haben keinen Zutritt zum Außengelände (Garten).

Änderungen im Maßnahmenkatalog werden zeitnah hier auf der Homepage veröffentlicht.

 


Kita Stetten on tour

Kurz entschlossen, bei herrlichstem Herbstwetter starteten wir am frühen Morgen zum Kartoffelacker der Familie Rieck. Mit Brotzeit und guter Laune wanderten wir Richtung Urspringen, vorbei am Hühnerstall auf der Wiese und Mutterkühen mit Kälbchen, entdeckten wir ein schönes Plätzchen zum Frühstücken. Kaum fertig, stand das Wiesentaxi (Bulldog mit Hänger) bereit, um uns das letzte Stück nach Urspringen zu fahren. Mit viel Geruckel und Gezuckel ging es los zum Kartoffelacker. Christoph Rieck erklärte uns die Kartoffelschleuder und dann ging es los. Rote und gelbe Knollen lagen vor uns in der Septembersonne. Viele fleißige Hände sammelten mit großen und kleinen Eimern eilig alle Knollen ein.

Nach der Ernte ging es los zur Runde durch den Hof, bei Enten und Hühnern vorbei. Erstmal vorsichtig schauen, dann mal streicheln und vielleicht auch mal selbst tragen.Leckere Eierbrote und Minikartoffelpuffer mit Apfelbrei oder Kräuterquark, sowie kühle Getränke standen als Überraschung für die kleine Helferschar bereit.

Müde, aber glücklich und zufrieden traten (besser gesagt fuhren)wir mit dem Wiesentaxi den Weg nach Hause  an. So mancher Zwerg hatte Mühe, seine Augen bei dem leisen Geruckel offen zu halten.

 


Weitgehender Regelbetrieb ab September 2020

Zum September ist ein weitgehender Regelbetrieb geplant. Der Rahmen-Hygieneplan wird aktuell überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden.
Hier finden Sie einen Pressebericht aus der Sizung des Bayerischen Kabinetts vom 21. Juli zu diesem Thema >

Neue Literaturempfehlungen und Spiele finden Sie hier>


Neuerungen ab Juli 2020

Seit dem 1. Juli 2020 befinden sich die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im eingeschränkten Regelbetrieb. Was das bedeutet, wird in einem Informationsschreiben des Ministeriums an die Eltern erläutert. (Download)

Erklärung den Gesundheitszustand des Kindes betreffend: (Formular Download).

Ergänzende Erklärung Geschwisterkinder betreffend Gesundheitsamt NES): (Formular Download).

Das Schutz- und Hygienekonzept für KITA und Kitaverpflegung
im »Steedemer Zwergenland« ab 1.Juli 2020 kann hier eingesehen oder heruntergeladen werden.

 



"Danke"-Film zum Tag der Kinderbetreuung:
[video:https://youtu.be/Otft-CngBYA width:400 height:200 align:center autoplay:0]


Aktuelle Infos ab 25. Mai 2020:

In Bayern gibt es wieder erweiterte Regelungen bei der Kinderbetreuung:

Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus.
Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita.
Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte.
Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden. Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot.

Newsletter 342 für Kindertagesbetreuung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Die folgenden Links führen zu Formularen auf den Seiten des Staatministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

 

Aktuelle Änderungen zur Notbetreuung gültig ab 27. April 2020

Formulare:
>Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) – kritische Infrastruktur
>Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) – Alleinerziehende
>Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen - für Abschlussschüler/ -innen

Hier gibt es den aktuellen Newsletter des Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales.

Zu den oben genannten Voraussetzungen kommt noch als weitere Voraussetzung der Notbetreuung hinzu, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden.

Auch auf der Seite des Ministeriums finden Sie FAQs zur Allgemeinverfügung der Staatsregierung und Antragsformulare.

 


Kita Stetten - Mutmachbilder am Fenster

 

 

Informationen für Eltern und Betreuungspersonen:


Entschädigungsregelung für Eltern, deren Kindern der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist.

Für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch und auch der Zugang zum Kinderzuschlag wird erleichtert. Im Infektionsschutzgesetz wird unter anderem ein Entschädigungsanspruch geregelt. Danach erhalten Eltern, die wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können, unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für ihren Verdienstausfall. Infos gibt es hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/entschaedigungsanspruch.html

 


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinderzuschlag-Sonderregelung-Coronavirus (Antragstellung ab 01.04.2020)

Notfall-KiZ

Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das bis zum 29. März in Kraft treten soll. Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Antragsstellung ab 1. April!
Weitere Infos auf der Website des Ministeriums   |   Antragsstellung online >


 

Wichtige Infos  - Bayerische Staatsregierung:

Folgende Dokumente zum Download:

Auswirkungen der vorläufigen Ausgangsbeschränkung und Erweiterung
    des zur Notbetreuung berechtigten Personenkreises (Stand: 21.03.2020)


Erklärung (Antrag) zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung
    im Ausnahmefall (Notbetreuung) (Stand: 21.03.2020)

Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie (Stand: 20.03.2020)

 Informationen für Eltern (Stand: 21.03.2020)